Allgemeines
Neben den üblichen Leistungen wie Grundpflege, medizinischer Behandlungspflege, hauswirtschaftlicher Versorgung helfen wir unbürokratisch und unverbindlich beim Antrag auf Pflegestufe / Höherstufung, beim Begutachtungstermin des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) vor Ort, ggf. bei der Formulierung eines Einspruchs und ggf. beim Antrag auf „Hilfe zur Pflege” beim zuständigen Sozialamt.
Gerade im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung und der damit verbundenen Reformen ist es für den Laien oft schwer,
den Überblick zu behalten.
Pflegebedürftige Senioren oder deren Angehörige sehen sich mit vielen Fragen konfrontiert:
- Wie beantrage ich eine Pflegestufe?
- Was ist zu tun, wenn ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung zu Besuch kommt?
- Kann ich Widerspruch gegen eine Ablehnung einlegen und wie ist dieser Widerspruch zu begründen?
- Habe ich evtl. einen Anspruch auf Hilfe zur Pflege, wenn meine Rente nicht ausreicht?
Zur ausführlichen Klärung dieser oder ähnlicher Fragen stehen wir Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.