Verhinderungspflege
Zur Unterstützung und Entlastung gibt es die Möglichkeit der Verhinderungs-
pflege. Sie dient dazu, bis zu vier Wochen die verhinderte Pflegeperson aus der Familie zu vertreten.
Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht, wenn man seit mind. 6 Monaten die Pflegestufe 1, 2 oder 3 hat.
Die Leistung für die Verhinderungspflege beträgt 1.550,00 €.





