Häusliche Betreuung

Der Entlastungsbetrag - Hilfe die ihnen zusteht!

Sie sind pflegebedürftig und Ihre Angehörigen oder andere Ihnen nahestehende Menschen versorgen Sie zu Hause?

In diesem Fall können Sie sogenannte „zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen“ in Anspruch nehmen. Dieses Angebot kann Sie im Alltag unterstützen und die Pflegenden bei der Betreuung und Versorgung entlasten. Ihnen stehen pro Monat 125,- € zur Verfügung. Der Betrag ist keine pauschale Geldleistung. Vielmehr ist er zweckgebunden. Sie können ihn beispielsweise zur Mitfinanzierung der Tages- oder Nachtpflege, der vorübergehenden Kurzzeitpflege in einem Heim nutzen oder für Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes einsetzen.

Ihre Pflegeversicherung zahlt den Entlastungsbetrag zusätzlich zu den sonstigen Leistungen. Schöpfen Sie den Betrag einmal nicht oder nicht vollständig aus, können Sie den Betrag innerhalb des Kalenderjahres in die Folgemonate bzw. am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbrauchte Beträge in das darauffolgende Kalenderhalbjahr übertragen.

Gerne beraten wir Sie, wie Sie den Entlastungsbeitrag optimal einsetzen.