Verhinderungspflege

Nehmen Sie ruhig mal eine Auszeit

Als Pflegender brauchen Sie auch einmal Urlaub oder Sie fallen beispielsweise durch eine Krankheit für einige Zeit aus. Für diese Situationen brauchen Sie eine Ersatzpflegekraft.

Die Pflegeversicherung bezuschusst diese Ersatzpflege oder auch Verhinderungspflege und übernimmt die pflegebedingten Kosten für längstens sechs Wochen pro Kalenderjahr. Voraussetzung: Sie pflegen bereits seit mindestens sechs Monaten den Pflegebedürftigen zu Hause.

Wie hoch der Zuschuss aus der Pflegeversicherung ist, hängt auch davon ab, wer die Ersatzpflege leistet. Engagieren Sie beispielsweise einen ambulanten Pflegedienst, erstattet die Pflegeversicherung bis zu 1.612,- € pro Jahr. Wenn Sie den Betrag für die Kurzzeitpflege noch nicht ausgeschöpft haben, so können Sie bis zu 806,- € aus diesem Budget auf die Verhinderungspflege übertragen, sodass Sie im besten Fall 2.418,- € für die Verhinderungspflege zur Verfügung haben.

Nehmen Sie die Verhinderungspflege tageweise in Anspruch, wird das Pflegegeld um 50% gekürzt, nicht so bei stundenweiser Verhinderungspflege!

Gerne beraten wir Sie, wie Sie das Budget für die Verhinderungspflege optimal einsetzen.