Kurzzeitpflege

Wenn Sie einmal nicht da sein können

Wenn Sie eine Auszeit von der Pflege und Betreuung Angehöriger nehmen möchten, ins Krankenhaus müssen oder aus einem anderen Grund die Pflege für kurze Zeit nicht selbst übernehmen können, stehen Ihnen die Leistungen der Kurzzeitpflege zur Verfügung.

Pro Kalenderjahr kann maximal 8 Wochen das Kurzzeitpflegeangebot genutzt werden, dies ist nur im Seniorenheim möglich. Ab 2017 gilt dies, dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff entsprechend, ab Pflegegrad 2. Die Pflegeversicherung übernimmt Kosten von maximal 1.612,- € pro Jahr. Diesen Betrag können Sie auf max. 3.224,- € aufstocken, wenn Sie den Betrag aus der Verhinderungspflege nicht vollständig ausgeschöpft haben.

Das Pflegegeld zahlt die Pflegeversicherung für bis zu 8 Wochen zur Hälfte weiter. 

Bei der Kombination der Leistungen ist Ihnen gerne unsere Pflegeberaterin Nicola Bruns behilflich. Gemeinsam finden wir eine passgenaue Lösung für Ihre Situation.