Tagespflege

Tagsüber gut betreut – nachts in der eigenen Häuslichkeit!

Wenn Ihr Angehöriger tagsüber nicht mehr alleine in der Wohnung bleiben kann, Sie selbst aber berufstätig sind oder es Ihnen aus anderen Gründen nicht möglich ist, das pflegebedürftige Familienmitglied zuhause zu versorgen, können Sie Tagespflegeangebote nutzen.

Zu den Leistungen, die die Pflegeversicherung in der Tagespflege übernimmt, zählen:

  • pflegebedingte Aufwendungen,
  • Aufwendungen der sozialen Betreuung,
  • notwendige Leistungen der medizinischen Behandlungspflege,
  • die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Tagespflege und zurück.


Seit Januar 2005 steht Ihnen die teilstationäre Pflege in voller Höhe neben der Pflegesachleistung, dem Pflegegeld oder einer Kombination aus diesen beiden zur Verfügung. Dies ist nur in einer entsprechenden Tagespflegeeinrichtung möglich.

Wenn das eine Option für Sie ist, stellt Frau Bruns gerne den Kontakt zu der nächstgelegenen Tagespflegeeinrichtung her.