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Unterstützung für pflegende Angehörige

Wir entlasten Sie, damit Sie wieder Zeit für sich haben.

Nutzen Sie diese Chance, damit Sie wieder Kraft tanken können. Nur wenn es Ihnen gut geht, können Sie auch für Ihren pflegebedürftigen Angehörigen da sein!

Jetzt mit uns Ansprüche bei der Pflegekasse sichern!

1. Verhinderungspflege

Wichtig ist es, die Leistungen der Verhinderungspflege rechtzeitig zu beantragen, damit sie nicht verfallen. Dieses Budget steht Ihnen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung, zusätzlich zu den Pflegesachleistungen oder dem Pflegegeld!

  • bis zu 1.612,- € / Jahr für Verhinderungspflege
  • bis zu 2.418,- € / Jahr inkl. 50 % aus dem Budget der Kurzzeitpflege

 

Folgende Leistungen sind möglich

  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen
    im Bereich Körperpflege, Mobilität und Ernährung
  • Hilfe bei der Haushaltsführung
    z.B. Hauswirtschaftliche Versorgung, Waschen der Wäsche, Einkaufen
  • Pflegerische Betreuungsmaßnahmen
    z.B. Betreuung zu Hause (Unterhaltung, Spielen, Basteln, Vorlesen) oder Begleitung außer Haus (Spazierengehen, Arztbesuch)

2. Besondere Betreuungsleistungen

Auch diese Leistungen müssen erstmalig bei der Pflegekasse beantragt werden. Dieses Budget steht Ihnen ab Pflegegrad 1 zur Verfügung:

  • bis zu 125,- € / Monat
    (Bei PG 1 alle Leistungen der Verhinderungspflege, ab PG 2 nur Pflegerische Betreuungsmaßnahmen möglich!)


Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich, wie Sie das Budget jeweils optimal einsetzen!